Zähne und Körper im Zusammenspiel
Die Zahnheilkunde befasst sich auch mit dem Thema, dass die Ursache vieler akuter oder chronischer Erkrankungen im Mund liegen kann. Beeinträchtigungen an Zähnen oder am Kiefer können zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen des gesamten Körpers führen. Das bedeutet, dass die Erkrankung eines Zahnes nicht auf diesen beschränkt bleiben muss, sondern zu Schäden an anderen Organen führen kann – und umgekehrt.
So arbeiten Zähne und Körper zusammen
Innere Organe, Nerven, Blutgefäße, Muskeln und Haut innerhalb eines Segments stehen in besonders enger Beziehung und bilden eine Funktionseinheit. Der Körper wird von den Energiebahnen in 10 Längssegmente und 31 Quersegmente, die den Versorgungsgebieten der Rückenmarksnerven entsprechen, geteilt.
Reflexzonen sind Hautbereiche, die über Nerven oder Energiebahnen mit inneren Organen in Wechselbeziehung stehen, diese also reflektieren. An den Enden der Längssegmente (Hände, Füße, Mundschleimhaut, Ohrmuschel) befinden sich Reflexzonen. Bei den Quersegmenten stellt das Hautareal eine Reflexzone dar. Durch die energetischen Verbindungen können Störfelder im Körper entstehen und damit an Zähnen und am Zahnhalteapparat zu Folgeerkrankungen führen, und damit das Zusammenspiel von Zähne und Körper beeinflussen.
Störfelder im Körper
Störfelder im Körper sind lokale Veränderungen, die kleine permanente Reize aussenden und Grundregulationssystem, Immunabwehr und Energiekreislauf beeinträchtigen. Zahnstörfelder beinhalten immer eine Fernwirkung auf andere Organe und Organsysteme:
- Immunsystem
- vegetatives Steuerungssystem
- Grundsystem
- Nervensystem
Der größte Teil aller Störfelder im Körper befindet sich im Kopf- und Kieferbereich. Sie sind die Ursache für Herderkrankungen (Folgeerkrankungen) wie chronischen Schnupfen, Entzündungen der Kieferhöhle oder der Rachenmandeln.
Die Wirkung von Störfeldern
Ein toter Zahn sollte regelmäßig bei Ihrem Zahnarzt in Konstanz kontrolliert werden. Eine Extraktion ist bei Störfeldwirkung, bei verschiedenen chronischen Grunderkrankungen, bei erhöhter Infektanfälligkeit und bei röntgenologisch sichtbaren Veränderungen im Knochen indiziert.